Reiseversicherung
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Denken Sie an den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, damit Sie die finanziellen Folgen einer stornierten Reise nicht auch noch tragen müssen. Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung erstattet Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten einer aus vertraglichen Grund stornierten Reise sowie die Hinreise- Mehrkosten. Versicherungsgründe sind u.a.
Plötzliche unerwartet schwere Erkrankung des Versicherten oder einer ihm nahestehenden Person. Tod des Versicherten oder einer ihm nahestehenden Person. Plötzliche unerwartet schwere Erkrankung des Versicherten oder einer ihm nahestehenden Person. Unfall des Versicherten oder einer ihm nahestehenden Person. Jobverlust des versicherten und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit. Schäden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbarer Handlungen Dritter.
Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.
Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sollte direkt bei der Buchung abgeschlossen werden. Der Abschluss muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
Es gelten die Versicherungsbedingungen der HanseMerkur.
Untenstehend haben Sie die Möglichkeit, den Versicherungsschutz online bei der Hanse-Merkur abzuschließen.